Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund einer möglichen Gasmangellage und steigender Energiepreise sind die Kommunen aufgefordert im Rahmen ihrer Möglichkeiten Energie einzusparen. Bereits in meiner letzten Rundmail habe ich Sie gebeten, entsprechende Vorschläge – unabhängig von einer gesetzlichen Regelung – vorzuschlagen und Herrn Irmer zu melden.

Ich möchte mich an der Stelle für die zahlreichen Zuarbeiten bedanken. Auch für das bereits in Ihrem Ermessen geleistete, um Energie einzusparen.

Zum 1. September bzw. 1. Oktober hat der Gesetzgeber nun mit entsprechenden gesetzlichen Regeln die Umsetzung innerhalb der öffentlichen Einrichtungen festgelegt. Diese Regeln sind für uns verbindlich und damit ohne Auslegungsmöglichkeiten umzusetzen.

Anliegend übersende ich Ihnen die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) zur Kenntnis. Die Verordnungen regeln konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Strom.

Aus kommunaler Sicht zentral sind die Temperaturvorgaben für öffentliche Gebäude (EnSikuV). Räume, in denen Menschen sich nicht permanent aufhalten, wie Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume, sollen grundsätzlich nicht mehr geheizt werden.  Für Büroräume wird vorübergehend eine Temperaturhöchstgrenze von 19 Grad festgelegt. Damit sind – wie von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert – die rechtlich vorgegebenen Raumtemperaturen der Arbeitsstätten-VO vor-rübergehend außer Kraft. Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen sind von den Temperaturvorgaben ausgenommen.

Weiterhin sind alle, in öffentlichen Nichtwohngebäuden dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist. Von einem Ausschalten der Geräte kann zeitlich befristet oder ganz abgesehen werden, wenn der Betrieb der Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus hygienischen Gründen erforderlich ist. Ausgenommen sind Kinderbetreuungseinrichtungen, medizinische Einrichtungen usw. Das bedeutet für unsere Verwaltungsgebäude, den Bauhof und alle nachgeordneten Einrichtungen, die nicht den Ausnahmetatbeständen unterliegen, dass in den WC´s die Boiler außerhalb der Kernarbeitszeit mit Zeitschaltuhren abgestellt werden. Die Teeküchen sind nach unserer Auffassung davon nicht betroffen.

Wie eine Reduzierung der Bürotemperaturen technisch umzusetzen ist, wird derzeit geprüft. Ich bitte Sie – wie auch in den Vorjahren üblich, die Heizungen bei längerem Verlassen der Büros auf 1 oder 2 zu stellen, die Bürotüren nicht offen stehen zu lassen und darauf zu achten, dass die Beleuchtung – soweit nicht notwendig, ausgeschaltet wird.

So tragen wir dazu bei, gemeinsam unseren Anteil zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin

Rundschreiben an die MitarbeiterInnen: Energiemangellage

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